1. Der monatliche (einfache) Beitrag beträgt gegenwärtig
• bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes für die Buchungszeit 8 bis 9 Stunden EUR 705,001)2)
• nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes für die Buchungszeit 8 bis 9 Stunden EUR 585,00.2)
Der Beitrag ist wie folgt gestaffelt:
Buchungsstunden: | Gebühr Krippe: | Gebühr Kindergarten: |
3 bis 4 | 495 | 415 |
4 bis 5 | 537 | 449 |
5 bis 6 | 579 | 483 |
6 bis 7 | 621 | 517 |
7 bis 8 | 663 | 551 |
8 bis 9 | 705 | 585 |
mehr als 9 | 747 | 619 |
2.
Der monatliche (einfache) Beitrag des 1. Geschwisterkindes beträgt gegenwärtig
• bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes für die Buchungszeit 8 bis 9 Stunden EUR 650,00.1)2)
• nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes für die Buchungszeit 8 bis 9 Stunden EUR 550,00.2)
3.
Der monatliche (einfache) Beitrag eines jeden weiteren Geschwisterkindesbeträgt gegenwärtig
• bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes für die Buchungszeit 8 bis 9 Stunden EUR 595,00.1)2)
• nach Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes für die Buchungszeit 8 bis 9 Stunden EUR 535,00.2)
Zur Absicherung der Erfüllung seiner Beitragspflichten hat das Mitglied pro betreutem Kind eine Kaution zu zahlen.
• Die Höhe der einmaligen Kaution beträgt gegenwärtig EUR 250,00.
1)Der bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zu zahlende Beitrag wird bis zum Ende des Monats erhoben, in dem das Kind das 3. Lebensjahr
vollendet. Ab Beginn des darauffolgenden Monats wird der nach Vollendung des 3. Lebensjahres zu zahlende Beitrag erhoben.
2)Voraussetzung für die o.g. Regelbeiträge ist eine Förderung des
Betreuungsplatzes durch die Aufenthaltsgemeinde gemäß BayKiBiG. Für
Gastkinder, die nicht durch ihre Aufenthaltsgemeinde gefördert werden,
wird der doppelte Beitrag fällig.